Mit einem Vermächtnis an den Kalaweit Stiftungsfonds können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass einer Sache hilft, die Ihnen am Herzen liegt.
Mit einem Vermächtnis helfen Sie uns, unsere Arbeit langfristig zu sichern und noch mehr Tiere und Wälder in Indonesien zu retten!
Der Vorteil eines Vermächtnisses für unseren Stiftungsfonds besteht darin, dass es von der Erbschaftssteuer befreit ist.
Es ist sehr wichtig, dass Sie den Kalaweit Stiftungsfonds in Ihrem Testament als Vermächtnisnehmer einsetzen und nicht den Verein Kalaweit, da in letzterem Fall gemäß den französischen Erbschaftssteuerbestimmungen eine Erbschaftssteuer von 60% anfällt.
Wie mache ich ein Vermächtnis?
Sie müssen in Ihrem Testament angeben, was Sie dem Kalaweit Stiftungsfonds vermachen möchten. Diese Urkunde verleiht Ihrem Willen Rechtsgültigkeit und garantiert Ihnen, dass er nach Ihrem Tod strikt eingehalten wird. Sie können Ihr Testament selbst verfassen (in diesem Fall muss es handschriftlich sein) oder sich von einem Notar helfen lassen. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen Notar zu konsultieren, um Fehler bei der Abfassung Ihres Testaments zu vermeiden.
Was kann ich dem Kalaweit Stiftungsfonds vermachen?
Sie können Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon vererben.
Sie können also eine Immobilie, ein Grundstück oder bewegliche Güter wie einen Geldbetrag, Schmuck, Kunstwerke, Urheberrechte, ein Bankkonto usw. verschenken.
Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen vererben möchten, müssen Sie den Kalaweit Stiftungsfonds als Universalvermächtnisnehmer einsetzen.
Welche Formen von Vermächtnissen gibt es?
- Das Universalvermächtnis: Es bezieht sich auf den gesamten Nachlass.
- Das teilweise universelle Vermächtnis: Es bezieht sich auf einen Teil des Vermögens (einen Anteil oder eine bestimmte Art, z. B. ihr Immobilienvermögen oder einen Teil davon).
- Das Einzelvermächtnis: Es bezieht sich auf einen oder mehrere identifizierte Vermögenswerte (Kunstwerke, Wohnung, Grundstück, Bankkonto …).
Kann ich eine Lebensversicherung vererben?
Ja, sie ist ein ideales Instrument, um Ihre Ersparnisse weiterzugeben, da sie steuerlich sehr interessant ist. Für den Abschluss ist kein Notar erforderlich. Sie müssen lediglich den Kalaweit Stiftungsfonds als Begünstigten in der „Begünstigtenklausel“ angeben.
Die Schenkung: Handeln zu Lebzeiten.
Eine Schenkung wird zu Lebzeiten übertragen und muss zwingend vor einem Notar vollzogen werden.
Es gibt verschiedene Arten von Schenkungen:
- Die Schenkung des vollen Eigentums
- Die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder in nacktem Eigentum: Sie schenken Ihr Eigentum, behalten aber die Nutzung (Nießbrauch) für sich selbst oder für eine bestimmte Person.
- Die zeitlich begrenzte Schenkung des Nießbrauchs: Sie behalten das nackte Eigentum, übertragen aber den Nießbrauch (Mieten, Dividenden, Zinsen) für einen bestimmten Zeitraum. Diese Art der Schenkung ermöglicht es Ihnen, einen Vermögensgegenstand für mindestens drei Jahre aus Ihrem Vermögen zu entfernen und Ihre Steuern zu senken.
Der Kalaweit Stiftungsfonds ist gemeinnützig.
Vermächtnisse, Schenkungen und Lebensversicherungen, die in den Fonds fließen, sind von der Erbschaftssteuer befreit.